Kinder- und Jugendschutz als oberste Prämisse

Als Organisation tragen wir die Verantwortung, eine sichere und geschützte Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Bei uns gibt es Standards und Prozesse, die die Einführung und Professionalisierung unserer Mitarbeitenden strukturell verankern. Sie beinhalten ein detailliertes Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter:innen und jährliche Schulungen durch Teamleitungen. Zudem sind präventive und reaktive Strukturen in allen Teams etabliert, einschließlich regelmäßiger Reflexions- und Qualitätsentwicklungsformate sowie Fortbildungen zu relevanten Themen wie Deeskalation sowie professionelle Nähe und Distanz. Sollte jedoch ein Fall von Machtmissbrauch in einer unserer Einrichtungen oder Programme auftreten, müssen wir angemessen reagieren.

Im Folgenden haben wir sämtliche Maßnahmen aufgeführt, die in der Kindersprachbrücke zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen getroffen wurden.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex gilt für alle in der Kindersprachbrücke Tätigen (Mitarbeitende, Freiwillige, Praktikant:innen, Honorarkräfte). Er ist für uns ein rechtlich verbindlicher Orientierungsrahmen

Der Kodex macht deutlich, welches Verhalten angemessen aber auch inakzeptabel im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ist. Bei Verstößen gegen ihn werden je nach Schwere passende Maßnahmen ergriffen.

Unsere Angebote können nur in einem Kontext stattfinden, der mit dem Kodex vereinbar ist. Der Kodex ist hier einsehbar und wird auch externen Partnern zur Verfügung gestellt.
Mit Beginn der Tätigkeit in der Kindersprachbrücke wird der Kodex unterschrieben und Bestandteil der digitalen Personalakte.  

Verhaltensampeln

Alle Teams haben für sich und ihren Arbeitsbereich passende Verhaltensampeln erstellt, die das (pädagogische) Handeln der Mitarbeitenden einordnen. In die Ampelfarbe „rot“ ist Verhalten der Mitarbeitenden eingeordnet, das straf- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. In die Ampelfarbe „gelb“ ist Verhalten eingeordnet, das im Alltag auftreten kann, in jedem Fall aber durch die Mitarbeitenden in geeigneten Formaten reflektiert werden muss und das durch geeignete Qualitätsprozesse abgestellt werden muss. Grün ist das Verhalten von Mitarbeitenden, das Kinder und Jugendliche unter Umständen in einer bestimmten Situation nicht mögen, das aber pädagogisch korrekt und angebracht ist. 

Die Ampel dient als Grundlage für Reflexionsrunden im Team. Sie dient uns darüber hinaus als Grundlage für Entscheidungen über (straf- und arbeitsrechtliche) Konsequenzen.  

 

Beispiel einer Verhaltensampel

Kindeswohlgefährdung

Für den (Verdachts-)Fall von Kindeswohlgefährdung liegt eine Regelung zum Verfahrensablauf mit Erläuterungen vor sowie eine Vorlage zur Dokumentation. Diese ist verbindlich anzuwenden. 

Bei einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung durch in der Kindersprachbrücke Tätige ist zusätzlich bzw. alternativ zur Teamleitung die Geschäftsführung einzubeziehen. In der Kindersprachbrücke gibt es drei "Insoweiterfahrene Fachkräfte", die bei Fragen zum Verfahrensablauf unterstützen können und Kinderschutzubeauftragte für jede Einrichtung.

Außerdem stehen allen Mitarbeitenden für alle Städte und Landkreise, in denen die Kindersprachbrücke aktiv ist, Listen von Partnern zur Verfügung, auf die sie im Fall von Kindes- und Jugendwohlgefährdung zurückgreifen können. Die Kindersprachbrücke arbeitet mit diesen Partnern im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes zusammen. 

 

Beschwerdesystem

Die Kindersprachbrücke hat ein Beschwerdesystem, für das sie eine Whistleblower-Software nutzt. Wir stellen diesen Kanal zur Verfügung, um Fehlverhalten im Verein aufzudecken und einzudämmen bzw. zu korrigieren. 

Beschwerden sind vertraulich, aber auch zu 100% anonym möglich. Jede Meldung wird im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet.  
Es gibt einen Beschwerdekanal (durch Klicken gelangt man zum jeweiligen Kanal)